Für einige Buggyfahrgebiete im In- und Ausland, und natürlich für die Teilnahme an Regatten, wird eine Fahrerlizenz benötigt. Für z.B. St.Peter-Ording, das im Nationalpark Wattenmeer liegt und von Spaziergängern und Strandseglern mitgenutzt wird, ist eine Fahrerlizenz incl. Haftpflichtversicherungsnachweis nötig. Mit Ablegen der Lizenzprüfung verpflichtet sich jeder Buggyfahrer, dass er sich vor Fahrtantritt über die speziellen Gegebenheiten und Regeln des von ihm genutzten Fahrgebietes informiert.

Das Kitebuggyfahren am Strand von St. Peter-Ording ist unter folgenden Grundvoraussetzungen erlaubt:

  • Die Nutzung des Kitebuggygebietes ist ausschließlich Mitgliedern der GPA Kitesailing e.V. erlaubt, die im Besitz einer gültigen Fahrlizenz sind.
  • Das Buggyfahren ist in St. Peter-Ording nur im entsprechend ausgewiesenen Gelände erlaubt. Teilnehmer von Schulungen der Kitebuggyschule SPO dürfen auf dem Schulungsareal mit den Kitebuggys fahren.
  • Es gilt die Helmpflicht.
  • Der Kitebuggy ist mit drei gut sichtbaren Segelnummern markiert (links, rechts, hinten).
  • Jeder Kitebuggypilot informiert sich vor den Fahrten über das Fahrgebiet und die örtlichen Gegebenheiten.

Alle Infos zum erlangen der Kitebuggylizenz findet ihr auf der Seite der GPA Kitesailing e.V. dem Orstansässigen Kitebuggyclub.